Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung der
Sauerburg mit dem Kunden zustande. Nur die Geschäftsbedingungen
sind Vertragsbestandteil. Etwaige Geschäftsbedingungen
des Kunden werden nicht anerkannt. Sie gelten für sämtliche
Leis-tungen der Sauerburg, insbesondere für die Überlassung
von Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Konferenz-, Banketträumen
und anderen Räumlichkeiten der Sauerburg. Ist der Besteller
nicht gleichzeitig der Kunde, so haften beide gesamtschuldne-risch.
Die Sauerburg kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene
Vorauszahlung verlangen.
2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung
gültigen Preisliste.
3. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bzw. die Einführung
einer Getränkesteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt
des Ver-tragsabschlusses zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle
Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Bedienungsgeld
und Mehrwertsteuer.
4. Die Sauerburg akzeptiert folgende Kreditkarten: Mastercard,
Visa, Maestro
Die Sauerburg ist im Einzelfall berechtigt, Devisen und Kreditkarten
zurückzuweisen. Schecks werden nicht akzeptiert.
5. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zahlbar. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt
wird eine Mahngebühr von Euro 5,00 berechnet. Für
eine nachträgliche Rechnungsänderung (Adresse etc.)
nach vorheriger Versendung der vorgenannten, wird jedes mal
eine Bearbeitungsgebühr von Euro 10,00 in Rechnung gestellt.
6. Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort der
Sauerburg. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist St.
Goar.
7. Für gebuchte Leistungen ist das vereinbarte Entgelt
auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden
storniert wird (§ 552 BGB). Siehe Anhang dieser Geschäftsbedingungen.
8. Der Kunde muss der Sauerburg sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn
die genaue Teilnehmerzahl angeben. Die Teil-nehmeranzahl,
die drei Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wird, ist
verbindlich und wird dem Kunden von der Sauer-burg in jedem
Fall in Rechnung gestellt.
9. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten
Zeitraum hinausgehen, kann die Sauerburg zusätzliche
Aufwen-dungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen
und für Personal, berechnen.
10. Für abgestellte Fahrzeuge besteht keine Überwachungspflicht
und Haftung.
11. Die Sauerburg haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen der Sauerburg auftreten, wird sich die Sauerburg
auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen,
für Abhilfe zu sorgen. Unabhän-gig von §§
701 ff.BGB haftet die Sauerburg nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Sauer-burg
Touristik GmbH oder der leitenden Angestellten der Sauerburg.
12. Die Sauerburg ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere von der Sauerburg nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe
persönlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder des Zwecks
gebucht werden;
- die Sauerburg begründeten Anlass zu der Annahme hat,
dass die Veranstaltung den reibungslosen Ge-schäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen der Sauerburg in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich der Sauerburg zuzuordnen ist.
Bei berechtigtem Rücktritt der Sauerburg entsteht kein
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
13. Die Anbringung von Dekorationsmaterial o. ä. sowie
die Nutzung von Flächen in der Sauerburg außerhalb
der angemieteten Räume, z. B. zu Ausstellungszwecken,
bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Sauerburg
und können von der Zahlung ei-ner zusätzlichen Vergütung
abhängig gemacht werden. Grundsätzlich ist es in
der Sauerburg ausdrücklich verboten, Feuer-werkskörper,
Teelichter, Wunderkerzen etc. abzubrennen. Außerhalb
der Sauerburg müssen alle diese, von den Kunden eingebrachten
Gegenstände den örtlichen feuerpolizeilichen und
sonstigen Vorschriften entsprechen.
Alle vom Kunden mitgebrachten Gegenstände müssen
sofort, spätestens aber innerhalb von 12 Stunden nach
Ende der Ver-anstaltung abgeholt werden, ansonsten fällt
eine Lagerungsgebühr an, mindestens in Höhe der
Mietkosten für den benutzen Raum. Vom Kunden zurückgelassener
Müll kann auf Kosten des Kunden von der Sauerburg entsorgt
werden.
14. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche
Genehmigungen muss sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten
beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher
Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung
an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren,
Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger
zu entrich-ten.
15. Der Kunde verpflichtet sich, die Sauerburg unverzüglich
unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß
darüber auf-zuklären, dass die Leistungserbringung
und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen,
religiösen oder sonsti-gen Charakters, geeignet ist,
öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange der
Sauerburg zu beeinträchtigen. Zeitungs-anzeigen, sonstige
Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen
Bezug zur Sauerburg aufweisen und/oder die bei-spielsweise
Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen
enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen
Einwilligung der Sauerburg. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht
oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung,
hat die Sauerburg das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
In diesem Fall gelten Ziff. 7 der Ge-schäftsbedingungen.
16. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr
ge-räumt sein. Eine spätere Abreise als 11:00 Uhr
erfordert die Absprache mit dem Empfang am Vorabend. Bei Abreise
bis 15:00 Uhr wird der halbe, bei Abreise nach 15:00 Uhr wird
der volle Zimmerpreis berechnet. Sofern nicht ausdrücklich
eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Sauerburg
das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu verge-ben,
ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung be-stimmter
Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung
zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist die Sauerburg
verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause zu bemühen.
17. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich
nicht gestattet.
18. Der Vertragspartner haftet gegenüber der Sauerburg
in vollem Umfang für durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen
oder sei-ne Gäste verursachte Schäden an Gebäude
und Inventar.
19. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschal-Arrangements
werden nicht rückvergütet.
20. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen
oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich,
sofort beseitigt. Ei-ne Einbehaltung oder Minderung von Zahlungen
kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit
Gegenan-sprüchen ist ausgeschlossen.
21. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage
unfrei nachgesandt. Die Sauerburg verpflichtet sich zu einer
Aufbe-wahrung von 1 Monat.
22. Für Gäste bestimmte Nachrichten sowie Post-
und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Die Sauerburg
über-nimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch
auch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung für
Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch
ausgeschlossen.
23. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabsprachen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Anhang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Anspruch der Sauerburg bei Stornierung des Kunden:Stornierung
(Kalendertag Anspruch der Sauerburg
a)
über 22 Tage
Berechnung der Miete entfällt, vorausgesetzt, die Sauerburg
kann anderweitig vermieten.
b)
15. bis zum 21. Tag
Berechnung der Miete.
c)
08. bis zum 14. Tag
Berechnung der Miete und Ersatz von 50 % des entgangenen Umsat-zes
(z. B. Speisen und Getränke, Personal).
d)
bis zum 7. Tag
Berechnung der Miete und Ersatz von 75 % des entgangenen Umsat-zes
( z. B. Speisen, Getränke, Personal).
e)
ab 6. Tag
Berechnung des Rechnungsbetrages der gesamten Buchung
Die Höhe der Miete und übrigen Kosten ergeben sich
aus der Auftragsbestätigung der Sauerburg gem. Ziff.
1.
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