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Betreiber der Webseiten:
Sauerburg Touristik GmbH & Co. KG I.L
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Sauerburg
D- 65391 Sauerthal
Fon 0049 (0)6726-8078-0
Fax 0049 (0)6726-8078-10

Geschäftsführer: Kurt Steinhausen
Steuer-Nr. 212/5737/0610

Ersteller der Webseiten:
Das Fotokontor

Inh. Sascha Menge
Hochstraße 63
D- 42105 Wuppertal
Fon 0049 (0)202-465385
Mob 0049 (0)171-9963069

www.fotograf-wuppertal.de
info at fotograf-wuppertal.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung der Sauerburg mit dem Kunden zustande. Nur die Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Sie gelten für sämtliche Leis-tungen der Sauerburg, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Konferenz-, Banketträumen und anderen Räumlichkeiten der Sauerburg. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Kunde, so haften beide gesamtschuldne-risch. Die Sauerburg kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste.

3. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bzw. die Einführung einer Getränkesteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Ver-tragsabschlusses zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer.

4. Die Sauerburg akzeptiert folgende Kreditkarten: Mastercard, Visa, Maestro
Die Sauerburg ist im Einzelfall berechtigt, Devisen und Kreditkarten zurückzuweisen. Schecks werden nicht akzeptiert.

5. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von Euro 5,00 berechnet. Für eine nachträgliche Rechnungsänderung (Adresse etc.) nach vorheriger Versendung der vorgenannten, wird jedes mal eine Bearbeitungsgebühr von Euro 10,00 in Rechnung gestellt.

6. Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort der Sauerburg. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist St. Goar.

7. Für gebuchte Leistungen ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird (§ 552 BGB). Siehe Anhang dieser Geschäftsbedingungen.

8. Der Kunde muss der Sauerburg sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmerzahl angeben. Die Teil-nehmeranzahl, die drei Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wird, ist verbindlich und wird dem Kunden von der Sauer-burg in jedem Fall in Rechnung gestellt.

9. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, kann die Sauerburg zusätzliche Aufwen-dungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und für Personal, berechnen.

10. Für abgestellte Fahrzeuge besteht keine Überwachungspflicht und Haftung.

11. Die Sauerburg haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Sauerburg auftreten, wird sich die Sauerburg auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhän-gig von §§ 701 ff.BGB haftet die Sauerburg nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Sauer-burg Touristik GmbH oder der leitenden Angestellten der Sauerburg.

12. Die Sauerburg ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere von der Sauerburg nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe persönlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder des Zwecks gebucht werden;
- die Sauerburg begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Ge-schäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Sauerburg in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Sauerburg zuzuordnen ist.
Bei berechtigtem Rücktritt der Sauerburg entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

13. Die Anbringung von Dekorationsmaterial o. ä. sowie die Nutzung von Flächen in der Sauerburg außerhalb der angemieteten Räume, z. B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Sauerburg und können von der Zahlung ei-ner zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Grundsätzlich ist es in der Sauerburg ausdrücklich verboten, Feuer-werkskörper, Teelichter, Wunderkerzen etc. abzubrennen. Außerhalb der Sauerburg müssen alle diese, von den Kunden eingebrachten Gegenstände den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen.
Alle vom Kunden mitgebrachten Gegenstände müssen sofort, spätestens aber innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Ver-anstaltung abgeholt werden, ansonsten fällt eine Lagerungsgebühr an, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzen Raum. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden von der Sauerburg entsorgt werden.

14. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Genehmigungen muss sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrich-ten.

15. Der Kunde verpflichtet sich, die Sauerburg unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber auf-zuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonsti-gen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange der Sauerburg zu beeinträchtigen. Zeitungs-anzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zur Sauerburg aufweisen und/oder die bei-spielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung der Sauerburg. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat die Sauerburg das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziff. 7 der Ge-schäftsbedingungen.

16. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr ge-räumt sein. Eine spätere Abreise als 11:00 Uhr erfordert die Absprache mit dem Empfang am Vorabend. Bei Abreise bis 15:00 Uhr wird der halbe, bei Abreise nach 15:00 Uhr wird der volle Zimmerpreis berechnet. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Sauerburg das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu verge-ben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung be-stimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist die Sauerburg verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause zu bemühen.

17. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.

18. Der Vertragspartner haftet gegenüber der Sauerburg in vollem Umfang für durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder sei-ne Gäste verursachte Schäden an Gebäude und Inventar.

19. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschal-Arrangements werden nicht rückvergütet.

20. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Ei-ne Einbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenan-sprüchen ist ausgeschlossen.

21. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Die Sauerburg verpflichtet sich zu einer Aufbe-wahrung von 1 Monat.

22. Für Gäste bestimmte Nachrichten sowie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Die Sauerburg über-nimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch auch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

23. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


Anhang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Anspruch der Sauerburg bei Stornierung des Kunden:Stornierung (Kalendertag Anspruch der Sauerburg

a)
über 22 Tage
Berechnung der Miete entfällt, vorausgesetzt, die Sauerburg kann anderweitig vermieten.

b)
15. bis zum 21. Tag
Berechnung der Miete.

c)
08. bis zum 14. Tag
Berechnung der Miete und Ersatz von 50 % des entgangenen Umsat-zes (z. B. Speisen und Getränke, Personal).

d)
bis zum 7. Tag
Berechnung der Miete und Ersatz von 75 % des entgangenen Umsat-zes ( z. B. Speisen, Getränke, Personal).

e)
ab 6. Tag
Berechnung des Rechnungsbetrages der gesamten Buchung


Die Höhe der Miete und übrigen Kosten ergeben sich aus der Auftragsbestätigung der Sauerburg gem. Ziff. 1.

 

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